Im Studienplatzportal können bei der Bewerbung neue Hochschulzugangsberechtigungen nur angegeben werden, wenn sie für einen entsprechenden Antrag relevant sind.
Beim Anlegen Ihres ersten Antrags, für den eine Hochschulzugangsberechtigung angegeben werden muss, werden sie im Verlauf der Bewerbung automatisch nach der Hochschulzugangsberechtigung gefragt. Zusammen mit den Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung können Sie die Anträge zur Verbesserung der Wartezeit bzw. zur Verbesserung der Durchschnittsnote stellen.
Nachdem Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung angegeben haben, geht die Bearbeitung des Antrags weiter und Sie werden aufgefordert, Ihrem Studiengang bzw. Ihren Studiengängen die Hochschulzugangsberechtigung zuzuweisen.
Beim ersten Antrag, in dem Sie einem Studiengang eine Hochschulzugangsberechtigung zuweisen, landen Sie im Verlauf der Bewerbung automatisch bei der Zuweisung der Hochschulzugangsberechtigung zum Studiengang.
Wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt die Zuweisung ändern möchten, müssen Sie sich bis zur entsprechenden Eingabemaske durcharbeiten.
- „Meine Anträge ansehen/bearbeiten“
- „Antrag bearbeiten“
- Mit „Weiter“ vorbei an Spitzensport, Härtefallantrag und bevorzugter Zulassung
Wenn Sie nur eine Hochschulzugangsberechtigung haben, dann wird die Zuweisung schon vorbelegt.
Falls Sie mehrere Hochschulzugangsberechtigungen angegeben haben, dann können Sie für einen Studiengang auswählen, welche Hochschulzugangsberechtigung Sie zuweisen wollen.
Für die Mehrfachstudiengänge „Bachelor of Education“ und „Zwei-Fach-Bachelor“ müssen Sie für jeden Teilstudiengang die Hochschulzugangsberechtigung zuweisen.
Falls Sie Angaben zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung korrigieren möchten oder zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung einen Antrag auf Nachteilsausgleich hinzufügen bzw. entfernen wolle, dann ändern Sie bitte die bestehende Hochschulzugangsberechtigung.
Weitere Hochschulzugangsberechtigungen können nur an der Stelle hinzugefügt werden, an der Sie die Hochschulzugangsberechtigung Ihrem Studiengang zuweisen.
Dafür nutzen Sie bitte die Schaltfläche „Weitere Hochschulreife hinzufügen“.
Wenn eine Hochschulzugangsberechtigung in einem abgegebenen Antrag verwendet wird, dann kann diese Hochschulzugangsberechtigung nicht geändert werden. Die Schaltfläche für die Aktionen „Bearbeiten“ und „Löschen“ sind deaktiviert.
Zum Ändern der Hochschulzugangsberechtigung müssen alle Anträge, in denen diese Hochschulzugangsberechtigung verwendet wird, zurückgezogen werden.
Achtung: Zurückgezogene Anträge können nur innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist bzw. Immatrikulationsfrist wieder abgeben werden.
Gültige Anträge können nicht mehr geändert werden - auch nicht nach dem Zurückziehen. Somit kann auch die Hochschulzugangsberechtigung, die in einem gültigen Antrag verwendet wird nicht mehr geändert werden.
Sollten Sie eine Hochschulzugangsberechtigung korrigieren müssen, die in einem bereits gültigen Antrag verwendet wird, dann setzen Sie sich bitte direkt mit der zuständigen Stelle in Verbindung.
Nachdem alle Anträge, in denen die Hochschulzugangsberechtigung verwendet wird, zurückgezogen wurden, lässt sich die Hochschulzugangsberechtigung auch wieder bearbeiten.
Wenn eine Hochschulzugangsberechtigung in einem Antrag verwendet wird, dann kann diese Hochschulzugangsberechtigung nicht gelöscht werden. Die Schaltfläche für die Aktion „Löschen“ ist deaktiviert.
Um eine Hochschulzugangsberechtigung löschen zu können, müssen Sie sicherstellen, dass Sie die Hochschulzugangsberechtigung bearbeiten können und diese Hochschulzugangsberechtigung in keinem Antrag mehr einem Studiengang zugewiesen wurde (z.B. indem Sie eine andere Hochschulzugangsberechtigung zuweisen).