Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen in Bezug auf die Bewerbung im Studienplatzportal. Es werden keine inhaltlichen Fragen zu Ihrer Bewerbung behandelt.
Bitte vergewissern Sie sich anhand des Studienangebots für grundständige Studiengänge (PDF), dass Ihre gewünschte Kombination nicht von einer Kombinationsbeschränkung betroffen ist.
Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie noch innerhalb der relevanten Fristen sind. Sobald mindestens ein Teilstudiengang eines Antrags zulassungsbeschränkt ist, muss der Antrag mit beiden Teilstudiengängen innerhalb der Bewerbungsfrist abgegeben werden. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist haben Sie nur noch die freien Teilstudiengänge „in Kombination mit einem freien Teilstudiengang“ für eine Kombination zur Auswahl.
Wenn der erstgewählte Teilstudiengang für das angestrebte Fachsemester zulassungsfrei ist, müssen Sie angeben, ob Sie den freien Teilstudiengang mit einem zulassungsfreien oder einem zulassungsbeschränkten Teilstudiengang kombinieren möchten.
Für die Teilstudiengänge, die im ersten Fachsemester zulassungsbeschränkt und für die höheren Fachsemester zulasungsfrei sind, müssen Sie nur für angestrebte höhere Fachsemester angeben, ob Sie den freien Teilstudiengang mit einem zulassungsfreien oder einem zulassungsbeschränkten Teilstudiengang kombinieren möchten.
Für höhere Fachsemester gibt es normalerweise nur zulassungsfreie Teilstudiengänge.
Im folgenden Beispiel taucht das im ersten und im höheren Fachsemester freie Fach Französisch nicht in der Auswahl für das zweite Fach auf, weil angegeben wurde, dass das erste Fach mit einem zulassungsbeschränkten Teilstudiengang kombiniert werden soll.
Erst wenn angegeben wird, dass das erste Fach mit einem zulassungsfreien Teilstudiengang kombiniert werden soll, steht das im ersten und im höheren Fachsemester freie Fach Französisch als zweites Fach zur Auswahl.
Im Studienangebots für grundständige Studiengänge (PDF) ist angegeben, ob und in welchem Fachsemester ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist.
Die Koordinierung zulassungsbeschränkter Teilstudiengänge erfolgt über hochschulstart.
Zulassungsfreie Teilstudiengänge, die mit zulassungsbeschränkten Teilstudiengängen kombiniert werden, werden ebenfalls über hochschulstart koordiniert, damit im Rahmen der Gesamtzulassung bei Hochschulstart Ihre Studiengangskombination bewahrt wird.
Bei der Kombination eines zulassungsfreien mit einem zulassungsbeschränkten Teilstudiengang gibt es nur für den zulassungsbeschränkten Teilstudiengang eine Kapazitätsbegrenzung.
Wenn eine Hochschulzugangsberechtigung in einem Antrag verwendet wird, dann kann diese Hochschulzugangsberechtigung nicht gelöscht werden.
Wenn eine Hochschulzugangsberechtigung in einem abgegebenen Antrag verwendet wird, dann kann diese Hochschulzugangsberechtigung nicht geändert werden.
Weitere Informationen zum Zurückziehen eines Antrags, um die Hochschulzugangsberechtigung zu ändern finden Sie im Abschnschnitt Hilfeseite zur Hochschulzugangsberechtigung.
Warum bekomme ich eine Fehlermeldung, wenn ich mein Konto mit Hochschulstart verknüpfen möchte?
Eine Verknüpfung des Kontos mit Hochschulstart ist nur dann notwendig, wenn im Rahmen des Koordinierten Nachrückrückens und Los-Verfahrens für eine bei Hochschulstart abgegebene Neu-Bewerbung (Los-Bewerbung) eine Zulassung erteilt wurde, nachdem die regulären Ranglisten erschöpft sind.
Wenn Sie keine entsprechende Los-Bewerbung bei Hochschulstart haben, wird eine Fehlermeldung angezeigt.
Der Account konnte nicht verknüpft werden. Entweder gibt es keine zentrale Bewerbung für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang (ZV) oder für das Losverfahren im zentralen Koordinierten Nachrücken (zKNV) mit dieser BID. Oder Sie haben mit dieser BID bereits einen Account, dann verwenden Sie bitte jenen Account für eine erneute Bewerbung.
Falls Sie im Rahmen der regulären Bewerbungen innerhalb der Bewerbungsfrist Bewerbungen auf über Hochschulstart koordinierte Studiengänge abgegeben haben, dann wurde bei der Antragsabgabe Ihr Konto bereits automatisch mit Hochschulstart verknüpft.
Warum kann ich meine Studiengangskombination nicht bei Hochschulstart finden?
Teilstudiengänge werden nur über Hochschulstart koordiniert, wenn mindestens ein Teilstudiengang des Antrags zulassungsbeschränkt ist. Sind alle (Teil-)Studiengänge eines Antrags zulassungsfrei erfolgt keine Koordinierung über Hochschulstart.